Schulordnung


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Sing – & Musikschule    

Dettelbach / Schwarzach am Main e.V.

Mitglied im Verband deutscher Musikschulen

S c h u l o r d n u n g

1. Anmeldungen

Anmeldungen sind schriftlich an die Adresse der Musikschule zu richten. Auf dem Anmeldeformular ist die Kontaktanschrift der Musikschule vermerkt.

Anmeldeschluss ist der letzte Werktag im Juni eines jeden Jahres.
Die Anmeldung erlangt nur Gültigkeit,
a) wenn diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist,
b) die entsprechende Einzugsermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und
c) die Eintrittserklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Die Unterrichtsgebühren werden nur im Einzugsverfahren vorgenommen (siehe auch Gebührenordnung Punkt 3).

Die Anmeldung ist für ein Schuljahr bindend.

Für Musikwichtel und Musikgarten ist die Anmeldung für ein halbes Schuljahr bindend.

Für Kurse gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen.
Nach Ablauf der Bindungsfrist kann durch eine neue Anmeldung der Unterricht fortgeführt werden.

Zur besseren Planung der Lehrkräfte wird bei einer Nichtfortführung des Unterrichts um eine formlose Mitteilung gebeten.

2. Altersbeschränkungen

Grundsätzlich bestehen keine Altersbeschränkungen. Folgende Ausnahmen sind zu beachten:
a) Musikknirpse = Ab 6 Monaten bis 18 Monate
b) Musikwichtel = Ab 18 Monate bis 3 Jahre und einer Begleitperson
c) Musikzwerge = Ab 3 Jahre bis 4 Jahre und einer Begleitperson
d) Musikalische Früherziehung = Ab 4 Jahre bis 6 Jahre
e) Musikalische Grundausbildung = Ab 6 Jahre bis 7 Jahre
f) Für andere Kurse gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen.

In Ausnahmefällen kann von der vorstehenden Altersbeschränkung abgewichen werden.

Die Entscheidung hierüber fällt die Schulleitung in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft.

3. Schuljahr und Unterricht

Das Schuljahr beginnt am 01.09. eines Jahres und endet am 31.08. des folgenden Jahres.

Ferien- und Feiertagsregelungen gelten in gleicher Weise wie bei den öffentlichen Schulen in Dettelbach.                                                              In den Schulferien der öffentlichen Schulen und an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Die genaue Unterrichtszeit und der Wochentag wird den Eltern und/oder den Schülern nach Absprache zwischen den Schülern und Fachlehrern mitgeteilt, daher findet in der ersten Woche nach den Sommerferien kein Unterricht statt.

Beantragter Gruppenunterricht (Zweier-, Dreier- und Vierergruppen) kann nur dann gebildet werden, wenn durch andere Anmeldungen dieses möglich ist und die entsprechenden Instrumente zur Verfügung stehen. Die Entscheidung hierüber fällt die Schulleitung in Abstimmung mit der zuständigen Lehrkraft.

4. Teilnehmer in den Gruppen (Kurse)

Die Gruppenstärke bei Musikwichtel, Musikgarten, musikalische Früherziehung und musikalische Grundausbildung beträgt grundsätzlich 6 Teilnehmer und sollte 12 Teilnehmer nicht überschreiten. Sollten mehr als 12 Anmeldungen einer Gruppe vorliegen, werden 2 Gruppen gebildet, sofern dies möglich ist.
Für andere Kurse gelten besonderen Bedingungen.

5. Leistungen und Verhalten in der Musikschule

Die Schule setzt voraus, dass sich jeder Schüler durch Mitarbeit im Unterricht und regelmäßiges Üben zuhause um Fortschritte bemüht.

Die Schüler sind verpflichtet, den Anordnungen der
Lehrkräfte Folge zu leisten.

Alle Einrichtungen der Schule und Musikschule sind pfleglich zu
behandeln. Musikinstrumente in der Musikschule und ausgeliehene Musikinstrumente sind ebenfalls pfleglich zu behandeln.

Verursachter Schaden muss ersetzt werden.

6. Unterrichtsausfall

Kann ein Schüler den Unterricht durch Krankheit oder plötzliche Verhinderung ausnahmsweise nicht wahrnehmen muss die zuständige Lehrkraft, ersatzweise die Musikschule, möglichst frühzeitig verständigt werden. Dieser Unterricht wird nicht nachgeholt.

Unterrichtsstunden, die aufgrund einer Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, müssen nicht nachgeholt werden (siehe hierzu auch Gebührenordnung Punkt 8).

Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erfolgt nicht bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z. B. Unwetterwarnungen, Unterrichtsabsagen durch Behörden für die Allgemeinbildenden Schulen bzw. Musikschulen, Pandemien).

In diesem Fall wird der Musikunterricht schnellstmöglich auf Onlineunterricht umgestellt.

7. Vereinsmitgliedschaft

Volljährige Schüler müssen Mitglied im Verein sein. Bei nicht volljährigen Schülern muss ein Erziehungsberechtigter Mitglied im Verein sein (siehe Satzung §4, Ziffer 4.1.1 und 4.1.2).
Für die Halbjahreskurse Musikknirpse, Musikwichtel und Musikgarten ist eine Mitgliedschaft nicht vorgeschrieben.

Für andere Kurse gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen.

Der Vereinsbeitrag beträgt zur Zeit € 15,00 je Schuljahr.

Der Austritt aus dem Verein ist zum 31.08. eines jeden Jahres möglich.

Dieser muss in Textform bis spätestens 01.06. des laufenden Jahres eingehend an die Vereinsanschrift erfolgen (siehe Satzung §5, Ziffer 5.1 bis 5.4).8.

Sonstiges

Die Schüler sind während des Unterrichts und auf dem Schulweg nicht unfallversichert

Sing- und Musikschule Dettelbach / Schwarzach am Main e.V.
Verwaltung: Winterleite 36 97320 Mainstockheim
Tel: 09321 / 92 60 64 0 Musikschule-Dt@web.de www.sms-dettelbach.de
VR Bank Kitzingen IBAN : DE54791900000007002700 BIC : GENODEF1KT1