Gebührenordnung


 

 

G e b ü h r e n o r d n u n g

Gültig ab 01. September 2021
Nachstehend aufgeführt sind die Schulgebühren für ein Schuljahr.
Das Schuljahr umfasst den Zeitraum:

01.09. – 31.08. des folgenden Jahres.

Ausnahmen: Musikwichtel und Musikzwerge, Halbjahresschulgebühren.
Für andere Kurse gelten besondere Bedingungen.

 

1. Unterrichtsgebühren

(siehe auch unter 2. Gebühren für die Notenkopierlizenz
und 3. Zusatzgebühren)

 

Instrumentalunterricht

Einzelunterricht: 60 Min. € 1.187,00

Einzelunterricht: 45 Min. € 892,00

Zweiergruppe: 45 Min. € 479,00

Dreiergruppe: 45 Min. € 335,00

Vierergruppe: 45 Min. € 265,00

Einzelunterricht: 30 Min. € 604,00

Zweiergruppe: 30 Min. € 328,00

Dreiergruppe: 30 Min. € 233,00

Ensembleunterricht:
Teilnahme am Ensembleunterricht wenn kein Instrumentalfach belegt ist  € 106,00
Teilnahme am Ensembleunterricht wenn mindestens ein Instrumentalfach belegt ist Kostenlos

 

Für unsere Jüngsten

Musikknirpse 30 Min. € 97,00 Schulgebühr halbjährlich

Musikwichtel 35 Min. € 110,00
Schulgebühr halbjährlich

Musikzwerge 35 Min. € 110,00
Schulgebühr halbjährlich

Musikalische Früherziehung 45 Min. € 206,00

Musikalische Grundausbildung 45 Min. € 206,00

 

Kurse

Afrika Trommelkurs: 60 Min. € 79,00
Schulgebühr halbjährlich
ab 7 Teilnehmer

Sonstiges:
Musiktheorie: € 107,00

Chorsingen: € 45,00

Schnupperstunde: 45 Min.€ 29,00 /    30 Min € 20,00

 

2. Gebühren für Notenkopierlizenz

Für das Schuljahr 2023/2024 = 8,50 €.

 

3. Zusatzgebühren

Die Musikschule erhält von den Gemeinden Dettelbach und Schwarzach a.M. Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe.

 

Für Musikschüler aus Dettelbach: Keine Zusatzgebühr.

 

Für Musikschüler aus Schwarzach: Zusatzgebühr wird erhoben, siehe
folgende Liste.

 

Für Musikschüler aus Mainstockheim: Zusatzgebühr wird von der Gemeinde übernommen.

 

Schüler aus anderen Gemeinden können nur aufgenommen werden,  wenn deren Heimatgemeinde einen Zuschuss an die Musikschule bezahlt.

 

Folgende jährliche Zusatzgebühren werden je Schüler erhoben; für Musikwichtel, Musikzwerge und Afrika Trommelkurs sind die halbjährlichen Zusatzgebühren angegeben.

 

Schwarzach a.M. Andere Gemeinden

 

Instrumentalunterricht

€ 150,00 € 315,00

 

Ensembleunterricht

€ 86,00 € 252,00

 

Musikknirpse

€ 43,00 (Halbj.) € 126,00 (Halbj.)

 

Musikwichtel

€ 43,00 (Halbj.) € 126,00 (Halbj.)

 

Musikzwerge

€ 43,00 (Halbj.) € 126,00 (Halbj.)

 

Musikalische Früherziehung

€ 86,00 € 252,00

 

Musikalische Grundausbildung

€ 86,00 € 252,00

 

Afrika Trommelkurs

€ 43,00 (Halbj.) € 126,00

 

Chorsingen

€ 86,00 € 252,00

 

4. Einzug des Schulgeldes

Die Bezahlung des Schulgeldes ist nur im Einzugsverfahren möglich.

Das Schulgeld, einschließlich der Zusatzgebühr, für Instrumentalunterricht wird zum15.11. und 15.02. und 15.05. und 15.07. in vier gleichen Teilbeträgen eingezogen.

Das Schulgeld für Musikwichtel, Musikzwerge und Afrika Trommelkurs, einschließlich der Zusatzgebühr, wird halbjährlich zum 15.11. und 15.05. im vollen Umfang eingezogen.

Das Schulgeld für Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung, einschließlich der Zusatzgebühr, wird halbjährlich zum 15.11. und 15.05.
in zwei gleichen Teilbeträgen eingezogen.

Das Schulgeld für Ensembleunterricht, einschließlich der Zusatzgebühr, wird zum 15.11. im vollen Umfang eingezogen.

Für Schüler aus anderen Gemeinden werden die Zusatzgebühren zum Schuljahresbeginn den Gemeinden in Rechnung gestellt.

Zusätzlich anfallende Kosten für die Musikschule, wie z.B. Nichteinlösung oder Rückholung des Schulgeldbetrages, werden bei der nächsten Abbuchung automatisch mit eingezogen.

Die Gebühren für die Notenkopierlizenz werden zum 15.11. in voller Höhe eingezogen. Bei Kursbeginn im 2. Schulhalbjahr erfolgt der Einzug zum 15.02.

 

5. Einzug des Mitgliedbeitrags

Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist nur im Einzugsverfahren möglich.

Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 15.11. eingezogen.

Bei Eintritt in den Musikverein ist der Schuljahresbeitrag für das laufende Schuljahr sofort fällig.

 

6. Mahngebühren

Sollten ausnahmsweise Schüler mit den Gebühren in Rückstand geraten (u. a. Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsgebühren usw.), so werden diese Gebühren angemahnt.

Für Mahnungen werden zusätzlich folgende Kosten erhoben:
1.Mahnung € 5,00
2.Mahnung € 10,00

 

7. Leihinstrumente

Die Musikschule stellt im begrenzten Umfang Leihinstrumente zur Verfügung.

Hierfür ist ein Vertrag für das Schuljahr vorgeschrieben. Verträge sind bei der jeweiligen Lehrkraft erhältlich, welche auch das Leihinstrument zur Verfügung stellt.

Die Jahresleihgebühr wird jeweils zum 15.11. abgebucht.

Für Halbjahreskurse wird die Leihgebühr zum 15.11. und 15.04. eingezogen.

Es stehen folgende Instrumente mit folgender Jahresleihgebühr zur Verfügung:

1/8, 1/4, 1/2, 3/4, 4/4 Geigen € 95,00

1/4, 1/2 und 3/4 Gitarren € 45,00

E – Gitarren, incl. Verstärker € 110,00

1/4 und 1/2 Celli € 140,00

Querflöte € 95,00

Djembè € 50,00 (Halbj.)

 

8. Schulgebühren-Ermäßigung

Im Falle des Musikschulbesuches durch mehrere Familienmitglieder unter 18 Jahren (Stichtag: 31.08.) ermäßigt sich das Schulgeld für das folgende Schuljahr auf schriftlichen Antrag des Erziehungsberechtigten bei den
Familienmitgliedern unter 18 Jahren wie folgt:

a.) 2. Familienmitglied: 15%
b.) 3. Familienmitglied: 30%
c.) ab dem 4. Familienmitglied: 50%.

 

Rückerstattung von Unterrichtsgebühren

Fällt der Unterricht wegen Krankheit einer Lehrkraft mehr als 4 Mal im Schuljahr aus, werden die anteiligen Schulgebühren ab dem 5. Mal Ausfall auf schriftlichen Antrag erstattet. Eine Rückerstattung beim Ensembleunterricht, bei Kursen, Musikknirpse, Musikwichtel, Musikzwerge, Musikalische
Früherziehung und Musikalische Grundausbildung ist ausgeschlossen. Der Antrag muss bis spätestens 20. August des jeweiligen Schuljahres eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erfolgt nicht bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (siehe hierzu auch Schulordnung Punkt 6).

 

 

Schulleitung und Verwaltung:
Sing- und Musikschule Dettelbach / Schwarzach am Main e.V.
Winterleite 36
97320 Mainstockheim
Telefon: 09321 / 9260640
Musikschule-Dt@web.de
www.sms-dettelbach.de
VR Bank Kitzingen IBAN : DE54791900000007002700 BIC : GENODEF1KT1